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Erweitertes Führungszeugnis

Infos für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Du benötigst ein erweitertes Führungszeugnis wenn du:

  • eine Kinder- oder Jugendgruppe leitest
  • einen Kinder- oder Jugendchor bzw. Band leitest
  • dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.) engagierst


Rechtliche Grundlage dafür ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII).  Pfarreien und Verbände müssen demnach eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnisse einzuholen.

Um deine personenbezogenen Daten zu schützen, kannst du dein erweitertes Führungszeugnis bei der Kath. Jugendstelle Deggendorf sichten lassen. Du gibst lediglich eine von uns ausgestellte Bestätigung bei deiner Pfarrei ab. 

Zu beachten bei der Sichtung der Führungszeugnisse:

  • Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Vorlage bei der Kath. Jugendstelle nicht älter als 3 Monate sein
  • bei deiner zuständigen Gemeinde kannst du als Ehrenamtlicher ein kostenloses Führungszeugnis beantragen
  • Sende das erweiterte Führungszeugnis zur Sichtung an Frau Rita Schattenkirchner (vertraulich), Katholische Jugendstelle Deggendorf, Detterstraße 35 in 94469 Deggendorf